• 24.10.2025
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Update zum Verfahren von General Atomics Europe gegen RUAG

RUAG informiert über den aktuellen Stand im Verfahren von General Atomics Europe gegen RUAG vor dem Landgericht München II. Die Verhandlung verlief positiv für RUAG; das Gericht wird wie erwartet einen unabhängigen Sachverständigen einsetzen....

Am 23. Oktober 2025 fand vor dem Landgericht II in München die erste mündliche Verhandlung im Verfahren von General Atomics Europe (GAE) gegen RUAG statt. Die Verhandlung verlief positiv, insbesondere weil die Klägerin ihre Vorwürfe weiter nicht belegen konnte.

Das Gericht wird wie verfahrensrechtlich üblich einen unabhängigen Sachverständigen bestellen. Dieser wird – in der Regel in Abstimmung mit den Parteien – die von der ehemaligen Tochtergesellschaft erhobenen Vorwürfe prüfen und seine Einschätzung in einem Gutachten darlegen. Anschliessend erhalten beide Parteien Gelegenheit, schriftlich Stellung zu nehmen und den gerichtlichen Sachverständigen in einer mündlichen Befragung zu befragen.

Nachdem schon verschiedene Stellen die Position von RUAG bestätigt haben (KPMG, Staatsanwaltschaft München, Münchner Gerichte in einem Parallelverfahren), geht RUAG davon aus, dass der vom Gericht bestellte Sachverständige die bisherige Einschätzung von RUAG bestätigen wird. Diese wird bereits heute von mehreren unabhängigen und renommierten Experten gestützt. Entsprechend sieht RUAG keinen Anlass, weshalb der gerichtliche Sachverständige zu einer anderen Beurteilung gelangen sollte.

RUAG blickt dem weiteren Verlauf des Verfahrens zuversichtlich entgegen.

Hintergrund
Im Jahr 2020 verkaufte die RUAG Deutschland GmbH («RUAG») ihre damalige Tochtergesellschaft RUAG Aerospace Services GmbH an die General Atomics Europe GmbH («GAE»). Im August 2024 reichte GAE beim Landgericht München II Klage gegen RUAG ein und fordert rund 40 Millionen Euro Schadenersatz. Der Vorwurf lautet, RUAG habe vor dem Verkauf den Jahresabschluss 2019 manipuliert und die Bilanz geschönt. RUAG weist diese Anschuldigungen entschieden zurück. Die mündliche Verhandlung fand am 23. Oktober 2025 statt.

 

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